Rechtsprechung
LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 8 AL 349/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 330 Abs. 3 SGB III; § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X; § 198 Satz 2 Nr 6; §202 Abs. 2; § 141 SGB III; § 115 AFG; § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG
Aufhebung von Arbeitslosenhilfe wegen Anrechnung von Nebeneinkommen; Einkommensmindernde Berücksichtigung eines Verlustvortrages; Anrechnung von Einkommen aus Nebenbeschäftigungen nach §§ 198 Satz 2 Nr. 6, 202 Abs. 2 i.V.m. § 141 SGB III - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung von Arbeitslosenhilfe wegen Anrechnung von Nebeneinkommen; Einkommensmindernde Berücksichtigung eines Verlustvortrages; Anrechnung von Einkommen aus Nebenbeschäftigungen nach §§ 198 Satz 2 Nr. 6, 202 Abs. 2 i.V.m. § 141 SGB III
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 08.08.2000 - S 4 AL 495/99
- LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 8 AL 349/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 8 AL 349/00
Das Arbeitsförderungsrecht kennt nämlich eine dem Veranlagungszeitraum des Steuerrechts vergleichbare Kategorie nicht, so dass die Gefahr ungerechtfertigter Zuordnung von Verlusten zur jeweiligen Bezugsdauer von Sozialleistungen mit Zufallsergebnissen nicht von der Hand zu weisen ist (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 8). - BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 55/98 R
Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anrechnung von Arbeitsentgelt aus …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 8 AL 349/00
Abgesehen von der fehlenden Werbungskosteneigenschaft eines Verlustvortrags ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass im Rahmen dieser Anrechnungsvorschrift als Werbungskosten nur solche Aufwendungen abgesetzt werden können, die durch die kurzzeitige Tätigkeit unmittelbar veranlasst sind und mit dem hieraus erzielten Einkommen in einem zeitlichen Zusammenhang stehen (BSG SozR 3-4100 § 115 Nr. 7). - BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77
Arbeitslosenhilfe - Werbungskosten - Steuerrechtlicher Begriff - Einkommen - …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 8 AL 349/00
Zu der Vorgängerregelung des § 115 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass diese Abzüge anhand des § 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) zu bestimmen sind, wonach Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erzielung der Einnahmen sind (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 2).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2004 - L 15 AL 17/00 Er ist insoweit nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts (§§ 4 ff. Einkommensteuergesetz - EStG -) zu ermitteln (§ 15 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - vgl. Radüge in Gagel AFG § 115 Rn 55f.; LSG Nds.-Br. vom 15.8.2002 - L 12 RA 7/01 -), wobei aber Abweichungen zum Steuerrecht hinsichtlich des Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkunftsarten zu berücksich-tigen sind (…vgl. BSG
;…">138%20AFG%20Nr.%207#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-4100 § 138 AFG Nr. 7; LSG Nds. vom 25.1.2001 - L 8 AL 349/00 - und vom 22.6.1999 - L 7 AL 401/98 -).